Die Ehrenamtskarte - eine Anerkennung für bürgerliches Engagement!

Mit der Verleihung der Bayerischen Ehrenamtskarte dankt der Landkreis Haßberge seinen Ehrenamtlichen für die Zeit und Kraft, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der besonderen Anerkennung von langjährigem und zeitintensivem bürgerschaftlichen Engagements in Form einer Vergünstigungskarte.

Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte würdigt der Landkreis Haßberge Ihr Engagement und sagt ein herzliches „Dankeschön“.

Welche Vorteile bietet die Bayerische Ehrenamtskarte?

Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten Sie vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen, zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art und Ermäßigungen bei Besorgungen des täglichen Lebens.

Besonders attraktiv ist: Sie können nicht nur die regionalen Angebote nutzen, sondern auch die Vergünstigungen der anderen bayerischen Landkreise und Städte, die sich an der Aktion beteiligen (zu finden unter www.ehrenamtskarte.bayern.de).

Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten?

Die Bayerische Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche beantragen, wenn Sie:

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind
  • Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Haßberge haben
  • keine Aufwandsentschädigung über einen Kostenersatz hinaus erhalten (Gezahlte Aufwandspauschalen sind in der Regel dann unschädlich, wenn sie den üblichen Auslagenersatz von 3.000,00 Euro nicht überschreiten.)
  • durchschnittlich fünf Stunden wöchentlich oder bei Projektarbeiten 250 Stunden jährlich ehrenamtlich tätig sind

Wie lange ist die Bayerische Ehrenamtskarte gültig?

Die Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Wenn Sie die Karte weiterhin nutzen wollen und die Voraussetzungen nach wie vor erfüllen, können Sie nach Ablauf der Gültigkeit die Ehrenamtskarte erneut beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Die Ehrenamtskarte können Sie nicht auf andere Personen übertragen. Sie gilt nur in Verbindung mit Ihrem gültigen Ausweisdokument oder Führerschein. Besitzen Sie die goldene Ehrenamtskarte, dann ist diese unbegrenzt gültig.

Wie erhalte ich die Bayerische Ehrenamtskarte?

Die Karte können Sie beim Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) des Landkreises Haßberge beantragen (siehe Ansprechpartner).

Der Verein bzw. die Organisation, bei der Sie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, muss Ihnen den zeitlichen Umfang Ihres Engagements bestätigen. Hierfür drucken Sie sich bitte das eingestellte Formblatt „Bestätigung der Organisation“ aus.

Üben Sie mehrere Tätigkeiten aus, dann verwenden Sie bitte für jede Tätigkeit einen eigenen Vordruck. Ihren Antrag und die Bestätigung(en) senden Sie an das KoBE.

Ihre KoBE-Ansprechpartnerin rund um die Ehrenamtskarte

Andrea Foto Juni20
Andrea A. Tiessen-Lehmann
Sachbearbeiterin Ehrenamtskarte

 

Telefon: 09521 27-378
Telefax: 09521 27-317
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Sie erreichen mich persönlich:

Montag bis Freitag von  8.00 bis 13.30 Uhr

Darüber hinaus sind Terminvereinbarungen möglich, bitte rufen Sie an.

Korrespondenzanschrift:

Landratsamt Haßberge - KoBE
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

Tel. 09521-27378

 

Wer kann Sammelanträge stellen?

Um den aktiven Feuerwehrdienstleistenden und den Einsatzkräften im Katastrophenschutz und Rettungsdienst die Antragstellung zu erleichtern, gibt es neben dem Einzelantrag auch die Möglichkeit Sammelanträge zu stellen.

Teilnahmebedingungen und rechtliche Informationen

Rechte und Pflichten der Inhaber der Ehrenamtskarte

  • Der Landkreis Haßberge beteiligt sich am Projekt „Bayer. Ehrenamtskarte“ und ist einer der Herausgeber der Ehren-amtskarte gegen deren Vorlage dem Karteninhaber von den Akzeptanzstellen in Bayern ein Preisvorteil (Bar-Rabatt oder Zugabe) gewährt wird. Mit der Beantragung der Karte erkennen die Antragsteller diese Teilnahmebedingungen an.
  • Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte erfüllt. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar.
  • Die Beantragung der Ehrenamtskarte ist kostenlos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung der Karte.

Wer ist Ansprechpartner für Fragen zur Bayerischen Ehrenamtskarte?

Wenn Sie sich für eine Ehrenamtskarte interessieren oder allgemein Fragen rund um das Thema Ehrenamtskarte haben, können Sie sich gerne an die Ansprechpartnerinnen des Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) wenden.


Ihre Ansprechpartnerin:

 

 

Andrea Tiessen-Lehmann
Sachbearbeiterin KoBE
Ihre Ansprechpartnerin rund um die Ehrenamtskarte

 

Telefon: 09521 27-378
Telefax: 09521 27-95-313
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Antragsformulare bayerische Ehrenamtskarte

Information zu Einzelanträgen
Um für sich einen Antrag zu stellen, benötigen Sie  den "Einzel-Antrag" (vom Antragsteller auszufüllen) - die "Bestätigung der Organisation" (von Ihrem Verein, Vorstand, Organisation auszufüllen. Antragsteller darf nicht der Bestätiger sein!)) sowie die zur Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung. Der Einfachheit halber haben wir alles in einem Formular zusammengefasst.

EINZELANTRAG (zum Befüllen am PC und mit der Möglichkeit der digitalen Beantragung): 

Vorlage-bayernweiter-Antrag-Ehrenamtskarte_v.12.pdf

Achtung: Seit 01.10.2023 können Anträge auf Ausstellung der Ehrenamtskarte auch digital gestellt werden. Verzichten Sie künftig im Zuge der Nachhaltigkeit auf die Plastikkarte und erhalten Sie Ihre Karte mittels QR-Code direkt auf Ihr Smartphone!
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.nrw.it.giz.ehrensache.bayern.android 

https://apps.apple.com/de/app/ehrenamtskarte-bayern/id1261285110

Information zu Sammelanträgen
Sammelanträge können nur für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder des Katastrophenschutzes gestellt werden.
Gerne können Sie uns die Sammelanträge per E-Mail senden. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Unterlagen unterschrieben sein müssen. Unsere E-Mail lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

Wir haben die Vordrucke bewusst so gestaltet, dass Sie sie Zuhause am PC ausfüllen können. Trotzdem benötigen wir eine Original-Unterschrift zb. des Kommandanten. Scannen Sie die beiden Formulare ein oder fotografieren Sie diese und senden sie per email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder: Drucken Sie die ausgefüllten Formulare aus und senden Sie sie zusammen mit der ausgefüllten Bestätigung per Post an:

Landratsamt Haßberge
KoBE (Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement)
z.Hd. Frau Tiessen-Lehmann
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

 Sammelanträge Feuerwehr :

1.Sammelantrag Freiwillige Feuerwehr BLAU  (Achtung:  Aktivzeit zählt ab 16. Lebensjahr)   
   Sammelantrag Freiwillige Feuerwehr Gold (ab 25 J.aktiver Mitgliedschaft bzw. FFwEz)
2.Bestätigung Kommandant Ehrenamtskarte BLAU/GOLD (bei jedem Sammelantrag
   unterschrieben mitschicken) 
3.Datenschutzhinweise_NEU2024.pdf

Sammelanträge Katastrophenschutz/Rettungswesen:

1.Sammelantrag Katastrophenschutz Blau (ab 16 Jahre; ab 2-jähriger Mitgliedschaft)
   Sammelantrag Katastrophenschutz Gold (ab 25-jähriger aktiver Mitgliedschaft)
2.Datenschutzhinweise_NEU2024.pdf 

Download allgemein:

Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte

Gut zu wissen!
Ab 2021 erhöht sich die jährliche Übungsleiterpauschale von 2.400€ auf 3.000€! Das bedeutet, dass auch Ehrenamtliche, die bis zu 3.000€ Aufwandsentschädigung im Jahr bekommen, einen Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte stellen können!